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Aktuelle Preisliste  (Stand: Mai 2009)*
 
Übersetzungen, DTP und Beglaubigungen
Hier finden Sie unsere aktuelle Preisliste. Die angegebenen Preise sind Zeilenpreise für Normzeilen des deutschen oder englischen Ausgangstextes (50 Anschläge = 1 Normzeile*).

Die Mindestgebühr pro Auftrag beträgt 80,- Euro. Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.   

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.
Senden Sie uns dazu Ihre Texte oder Dokumente als PDF oder Word-Datei, etc. per Email.

Übersetzung Deutsch - Japanisch
lektorierte** druckfertige Übersetzung:

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.
Senden Sie uns dazu Ihre Texte oder Dokumente als PDF oder Word-Datei, etc. per Email.



Übersetzung Englisch - Japanisch
lektorierte druckfertige Übersetzung:
 
Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.
Senden Sie uns dazu Ihre Texte oder Dokumente als PDF oder Word-Datei, etc. per Email.


Übersetzung Deutsch - Chinesisch
lektorierte druckfertige Übersetzung:

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.
Senden Sie uns dazu Ihre Texte oder Dokumente als PDF oder Word-Datei, etc. per Email.
 

Übersetzung Deutsch/Englisch - Koreanisch
lektorierte druckfertige Übersetzung:

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.
Senden Sie uns dazu Ihre Texte oder Dokumente als PDF oder Word-Datei, etc. per Email.

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Satzarbeiten/Layout/DTP
(in Quark Xpress und Indesign CS)

Japanisch (Quark 8, 7, 6.5J, Indesign CS4J, 3J)
Chinesisch (Quark 8, Indesign CS3)
Koreanisch (Indesign CS3)
(nach Zeitaufwand)
Stundenpreis 80,- Euro
(siehe unter Link "Layout/DTP")


Weblokalisierung
Übersetzung Ihrer Website vom Deutschen ins Chinesische/Japanische/Koreanische:
 - Übersetzungskosten abgerechnet nach Zeilen.
 - Layout- und Formatierungsarbeiten nach Aufwand.

Recherche/Beratung/Firmenkontakte
Stundenpreis 80,- Euro



*Wie ermittelt man die Anzahl der Normzeilen?
Zählen Sie die Anzahl der Buchstaben und Wortzwischenabstände / Leerschritte. Nun haben Sie die sogenannte Anzahl der Anschläge. Dividieren Sie diese mit 50. (50 Anschläge pro Normzeile entspricht übrigens dem "Gesetz zur Vergütung von Zeugen und Sachverständigen", ist also gesetzlich geregelt)*. Nun haben Sie die Anzahl der Normzeilen. Multiplizieren Sie diese mit dem o.g. Zeilenpreis. Am einfachsten ermitteln Sie die Anzahl der Zeilen, wenn die zu übersetzenden Dokumente als Datei vorliegen. Öffnen Sie das Dokument z.B. in der Textverarbeitung Word. Unter Extras/Wörter zählen finden Sie dann z.B. folgende Informationen:

Der Wert: Zeichen (mit Leerzeichen) ist relevant. Hier sind es 25.833 Zeichen. Zur Ermittlung der Anzahl der Normzeilen dividieren wir diesen Wert durch 50. 25.833 / 50 = 516 Normzeilen. Die Kosten für die Übersetzung belaufen sich dementsprechend auf 516 Zeilen á 2,60 Euro (japanischer Werbetext) = 1341,60 Euro zzgl. MwSt.
Sie können uns für eine Angebotserstellung die Texte gerne auch per Fax, Email oder Post zuschicken. Sie erhalten ein Angebot gewöhnlich innerhalb eines Arbeitstages. Die Email wird mehrmals täglich abgerufen.

**Korrekturlesen/Veröffentlichung der Übersetzungen
Wenn Übersetzungen veröffentlicht oder gedruckt werden sollen, müssen diese von einem anderen Übersetzer korrekturgelesen werden. Trotz sorgfältiger Arbeit passieren jedem Übersetzer Fehler. Das Lektorieren wird stundenweise abgerechnet. Die Kosten hierfür entsprechen abhängig von der Textart ca. 20-30% der Übersetzungskosten.
Ob eine Übersetzung lektoriert werden muss, hängt ganz vom Zweck und dem beabsichtigten Einsatz der Übersetzung ab. Momentan bieten wir nur lektorierte Übersetzungen an, da unsere Texte zu 90% im Print- und Webbereich veröffenlicht werden und die Qualität daher gewährleistet sein muss. Das Lekorat ist im o.g. Zeilenpreis enthalten.


Dolmetschen/Arbeiten vor Ort
(siehe unter Link "Dolmetschen")


* Die Normzeile ist im "Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG § 17 Dolmetscher und Übersetzer)" folgendermaßen definiert: ......

(4) Als Zeile gilt die Zeile der angefertigten schriftlichen Übersetzung, die durchschnittlich 50 Schriftzeichen enthält. Werden in der angefertigten Übersetzung keine lateinischen Schriftzeichen verwendet, war aber ein Text mit lateinischen Schriftzeichen zu übersetzen, so sind die Zeilen dieses Textes maßgebend. Angefangene Zeilen von mehr als 30 Schriftzeichen gelten als volle Zeilen, angefangene Zeilen von 30 oder weniger Schriftzeichen werden zu vollen Zeilen zusammengezogen.*

Wir zählen generell alle Zeichen (mit Leerzeichen). Die 30 Schriftzeichen-Regelung würde den Text verteuern und den Zählvorgang komplizieren. Ihr Vorteil dabei ist, dass die Übersetzung für Sie günstiger wird und wir weniger Aufwand bei der Abrechnung haben.

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*Standards und Prinzipien unserer Arbeit

Wir fühlen uns gewissen ethischen und professionellen Standards und Prinzipien verpflichtet. Unsere Umsätze werden ordnungsgemäß in Deutschland versteuert. Von unseren Umsätzen bezahlen wir Krankenversicherung, Rentenversicherung und Sozialversicherung. Diese Versicherungen sind in unserer Preiskalkulation berücksichtigt.

Bei großen und eiligen Projekten ist es manchmal erforderlich externe Übersetzer zu beauftragen. Auch hierbei versuchen wir mit diesen eine langfristige Kooperation aufzubauen. Bei der Zahlung der Honorare an diese Übersetzer versuchen wir zu berücksichtigen, dass diese einen ausreichenden Stundensatz erhalten, um ihre Kranken-, Renten- und Sozialversicherung bezahlen zu können.

Nach Fertigstellung der Übersetzung wird diese lektoriert, d.h. nochmals durchgelesen und korrigiert. Erst dann wird sie an den Kunden zur Freigabe und weiteren Bearbeitung geschickt.

Die momentane Situation in Deutschland ist Folgende:

- die Umsatzsteuer beträgt 19% (die Umsatzsteuer wird am 10. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen)

- die Einkommensteuer beträgt ungefähr 27-34% der Netto-Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben  (die Einkommensteuer wird vierteljährlich an das Finanzamt überwiesen)

- die Krankenversicherung beträgt ca. 14% der Einnahmen

- die Rentenversicherung ca. 12% der Einnahmen

- weitere Versicherungen (Unfall- und ges. Pflegeversicherung 0,5% des Umsatzes)



Japantext® - eingetragen im Markenregister beim deutschen Patent- und Markenamt unter Registernummer/Aktenzeichen: 30035149.6. Die Marke Japantext ist Eigentum von Kirchner-Inoue.
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